Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle der Netzwerk Lippe gGmbH

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden. Die Netzwerk Lippe gGmbH hat daher jetzt auch eine entsprechende interne Meldestelle eingerichtet.

Wichtig zu wissen:

Meldungen sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein. Gemeldete Verstöße müssen einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in der Netzwerk Lippe gGmbH enthalten, da die interne Meldestelle nicht zuständig ist für Informationen über privates Fehlverhalten. Ohne einen solchen Zusammenhang greift der gesetzliche Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nicht. Meldungen über Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, kann die interne Meldestelle nicht bearbeiten. Die interne Meldestelle ist daher auch nicht zuständig für Beschwerden allgemeiner Art.

Meldungen werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Die Identität einer hinweisgebenden Person wird umfassend geschützt, es sei denn, dass sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet. 

Sie erhalten keine Rückmeldung, da Sie die anonyme Meldevariante gewählt haben.

Bitte beachten Sie, dass Felder mit einem * Pflichtfelder sind!

In der Netzwerk Lippe gGmbH wurde Frau Marie Camesasca-Aust damit beauftragt, die Aufgaben der internen Meldestelle wahrzunehmen. Die Vertraulichkeit der Identität der/des Hinweisgebenden ist auf jeden Fall - unabhängig von der Art der Kontaktaufnahme - gewährleistet. 

Marie Camesasca-Aust 
Telefon: 0 52 31 / 64 03 -24 
E-Mail: interne-meldestelle(at)netzwerk-lippe.de