Arbeitnehmerüberlassung

Zeitarbeit menschlich und fair

Arbeitnehmerüberlassung ist doch Zeitarbeit?! Stimmt fast. Erfahren Sie bei Netzwerk Lippe die etwas andere Zeitarbeit. Aufgrund des gemeinnützigen Leitgedankens setzen wir alles daran, Sie auf Ihrem Weg zur Festanstellung bestmöglich zu beraten und zu begleiten. Ein freundlicher Umgang und eine gute Bezahlung für Sie sind uns wichtig.

Über die Arbeitnehmerüberlassung erhalten Sie die Chance, sich auch in neuen Aufgabenfeldern zu beweisen und in angesehenen Unternehmen Eindruck zu hinterlassen.

Darum ist Netzwerk Lippe besser

Die Arbeitnehmerüberlassung von Netzwerk Lippe übertrifft gesetzliche und tarifliche Mindestbestimmungen bei der Entlohnung sowie durchschnittliche Quoten der Zeitarbeits-Branche.

Ihre Vorteile:

  • Equal Pay ab dem 1. Tag
  • Seltene Einsatzwechsel
  • Oft vorzeitige Festanstellung
  • Hohe Übernahme-Quoten
  • Internationale Unternehmen
  • Qualifizierung in einsatzfreien Zeiten
  • Persönliche Ansprechpartner

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

  1. Kunden-Unternehmen fordern Personal an.
  2. Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) wählt geeignete Bewerber aus und schlägt sie dem Kunden vor.
  3. Der Kundenbetrieb führt mit interessanten Bewerbern ein persönliches Gespräch. Bei positivem Verlauf wird der Bewerber eingestellt und an den Kundenbetrieb verliehen. Arbeitgeber ist Netzwerk Lippe. Die Entlohnung erfolgt in der Regel nach dem Tarifvertrag der Einsatzbranche.
  4. Für den Arbeitseinsatz des Zeitarbeitnehmers zahlt der Kundenbetrieb einen Verleihsatz.

Was ist Equal-Pay?

Der Begriff “Equal Pay” steht für gleiche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit. Gemeint ist damit, dass der Zeitarbeitnehmer dasselbe Entgelt erhält wie Kollegen im Einsatzbetrieb. Der Gesetzgeber hat im April 2018 festgelegt, dass Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn haben. Netzwerk Lippe ist hier einen Schritt voraus: Seit der Gründung 1995 ist Equal Pay Standard. Bereits ab dem ersten Arbeitstag erhalten Sie denselben Lohn wie Festangestellte im Einsatzbetrieb.

Wie lange ist die Einsatzdauer?

Nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) 2018 ist die Einsatzdauer begrenzt auf 18 Monate im gleichen Betrieb. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen zulässig. Diese Regelung ist für Zeitarbeitnehmer von Netzwerk Lippe von geringer Bedeutung, da viele deutlich früher vom Kunden-Unternehmen übernommen werden. Erklärtes Ziel ist die Übernahme. Mit einer Quote von bis zu 58 Prozent liegt die Arbeitnehmerüberlassung von Netzwerk Lippe weit über dem Durchschnitt der Zeitarbeits-Branche von ca. 30 Prozent. Weitere 13 Prozent finden dank der gesammelten Berufserfahrung eine neue Stelle in anderen Unternehmen.

Weitere Fragen?

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Netzwerk Lippe Mitarbeiter
Jens-Georg GrünebaumBereichsleitung - Personaldienstleistungen0 5231 64 03 - 45j.gruenebaum(at)netzwerk-lippe.de