Schüler*innen und Studierende

FAQ Aushilfsjobs

Wenn Sie in Ihrem Leben bereits gearbeitet haben, finden Sie Ihre Sozialversicherungsnummer sowie Ihre Steueridentifikationsnummer oben auf der Abrechnung des letztes Arbeitsgebers.

Sollten Sie bisher noch nicht gearbeitet habe, bemühen Sie sich bitte umgehend um die Beantragung der SV-Nummer sowie der Steuer-ID. Die Sozialversicherungsnummer können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung beantragen. Ihre Steueridentifikationsnummer wird beim Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Die Unterlagen sind bis zum Vertragstermin zu besorgen, da ohne sie eine Anmeldung nicht erfolgen kann.

Ja, es ist nötig sich jedes Jahr erneut mit Ihren aktuellen Unterlagen bei uns zu bewerben. Für die Einschätzung Ihrer Sozialversicherung benötigen wir bei jeder Einstellung Ihre aktuellen Unterlagen, Nachweise sowie den Fragebogen.

Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns oder schicken Sie eine E-Mail an aushilfe(at)netzwerk-lippe.de und nennen Sie uns Ihren neuen Verfügbarkeitszeitraum. Wir werden diesen aktualisieren und nach einer Einsatzmöglichkeit für Sie schauen.

Sollten Sie bereits in einem Einsatz sein und länger arbeiten können, ist in manchen Fällen auch eine Verlängerung des Arbeitsvertrages möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an, um die Möglichkeiten einer Verlängerung zu prüfen.

Da Sie bei unseren Kunden als Aushilfe bzw. Urlaubsvertretung eingesetzt werden, ist es nicht vorgesehen, dass Aushilfen innerhalb Ihres Einsatzzeitraumes Urlaub in Anspruch nehmen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Ihrem Vertragsgespräch mit:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Steuer- Identifikationsnummer
  • Bankverbindung
  • Vollständiger Name der Krankenkasse
  • Nachweise zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung (individuelle Absprache)

Die Vertragsunterzeichnung findet in der Regel am Donnerstag oder Freitag vor Ihrem Einsatz statt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich einen der beiden Tage freihalten und zur Vertragsunterzeichnung zum Netzwerk Lippe nach Detmold kommen können. Der Vertrag muss spätestens Freitag vor Arbeitsbeginn unterschrieben worden sein.

Bitte geben Sie uns so früh wie möglich den Hinweis, sollten Sie durch eine Prüfung an einem Tag nicht arbeiten können. Dies werden wir dann separat mit Ihrem Einsatzbetrieb besprechen. Bitte beachten Sie das es sich hierbei um eine Ausnahme handelt, die vorher abgesprochen sein muss. 

An Ihrem ersten Arbeitstag erhalten Sie von Ihrem Schichtleiter den Schichtplan für die kommenden Wochen. Eine 3-Schicht-Bereitschaft ist notwendig, sodass Sie flexibel einsetzbar sind. 

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Bei der kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit. Bitte beachten Sie, dass wir VOR Ihrem Einsatz Ihre Sozialversicherung individuell beurteilen müssen. Eine nachträgliche Änderung ist NICHT möglich. Bei Rückfragen zu Ihrer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung können Sie sich gerne bei uns melden.

Bitte melden Sie sich VOR Schichtbeginn bei Ihrem Werkstattleiter in Ihrem Einsatzbetrieb. Zusätzlich melden Sie sich bitte vor 09:00 Uhr beim Netzwerk Lippe. Die Krankmeldung senden Sie bitte im Original ebenfalls an uns. 

Weitere Fragen?

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Wir beraten Sie gerne!