Die Bildungsprämie
Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie
Für die persönliche berufliche Entwicklung ist Bildung die wichtigste Voraussetzung. Weiterbildungen können entscheiden über die Perspektiven der Beschäftigung des Einzelnen. Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, individuelle Weiterbildung anzuregen und zu fördern. Mit der Einführung der Bildungsprämie schafft sie hierzu finanzielle Anreize.
Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen erhalten mit der Bildungsprämie Unterstützung bei der individuellen Finanzierung von beruflicher Weiterbildung und somit die Möglichkeit, ihre Chancen im Beruf zu verbessern.
Die Bildungsprämie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Prämiengutschein
Einmal im Jahr können Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten von 50 % (maximal 500 Euro), erhalten. Auch BerufsrückkehrerInnen und Mütter oder Väter in Elternzeit können gefördert werden.
Ein Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Ausgabe des Prämiengutscheins.
Weiterbildungssparen
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben ermöglicht, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Aufwändigere und kostenintensivere Weiterbildungen lassen sich so leichter finanzieren.
Beide Elemente der Bildungsprämie können kombiniert werden.
Die Netzwerk Lippe gGmbH ist eine anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie und berät Sie gerne.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info


